Heilpraktiker Physiotherapie
Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Physiotherapie stellt eine Zusatzqualifikation dar, die staatlich anerkannte oder diplomierte Physiotherapeuten erwerben können. Mit der vom Gesundheitsamt erteilten Erlaubnis zur Führung dieser Berufsbezeichnung qualifiziert sich der Physiotherapeut zur Behandlung ohne ärztliche Verordnung.
Patienten können also ohne Umweg direkt zur physiotherapeutischen Behandlung gehen!
Physiotherapeuten ohne die Zusatzqualifikation Heilpraktiker (Physiotherapie) arbeiten weisungsgebunden und dürfen nur nach ärztlicher Diagnosestellung und Anweisung therapieren. Dieser Umstand macht den vorherigen Weg in die ärztliche Praxis für den Patienten unumgänglich.
Als Heilpraktikerin für Physiotherapie biete ich Ihnen die Diagnose, die Rezeptverordnung und die entsprechende Therapie aus einer Hand an. So kann ich Ihnen je nach Beschwerden direkt Krankengymnastik, Massagen oder andere physiotherapeutische Behandlungen verordnen und die Therapie beginnen.
Sie können sich also bei akuten Beschwerden direkt in meiner Praxis melden und einen zeitnahen Termin zur Behandlung vereinbaren .
Durch meine Qualifikation als Heilpraktikerin (Physiotherapie) kann ich Ihnen daher Folgendes bieten:
• Behandlung ohne ärztliche Verordnung
• kurzfristige Behandlungstermine – ohne lange Wartezeit auf einen Arzttermin
• Befunderhebung und Diagnosestellung
• individuelle Therapieform, Behandlungszeit und Therapiedauer
• effektive Behandlung Ihrer individuellen Beschwerden
Sollte ein klarer Befund nicht möglich sein, oder Ihre Beschwerden eine ärztliche Untersuchung erfordern, leite ich Sie selbstverständlich zu einem Facharzt weiter, um Ihr Krankheitsbild genauer abklären zu lassen.
Angebotene Therapieformen
- Schmerzbehandlung nach dem Fasziendistorsionsmodell (FDM) nach Stephen Typaldos
- Jin Shin Jyutsu
- Massagen:
- Teil- und Großmassagen
- Fußreflexzonenmassage
- Triggerpunktmassage
- Bindegewebsmassage
- Lymphdrainage
- Fangopackungen
- Naturmoor
- Extension
- Manualtherapeutische Behandlungen
- Dorn-Therapie
- Sensomotorische Körpertherapie in Anlehnung an Helga Pohl
- Atemtherapeutische Behandlungsverfahren
- Hausbesuche bei Bedarf
Wer bezahlt die Therapie?
Meine Rechnungen im Bereich der Heilpraktikerleistungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt und können leider nur bei bestehender Privatversicherung als Heilbehandlung geltend gemacht werden, wenn in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.
Besteht keine private Krankenversicherung, so können Sie meine Leistungen selbstverständlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.